Kann in Verbindung mit der vorhandenen Pflegestufe abgerechnet werden.
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Kann in Verbindung mit der vorhandenen Pflegestufe abgerechnet werden.
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Alle Empfänger von Pflegegeld sind verpflichtet bei Pflegestufe 1 und 2 halbjährlich, bei Pflegestufe 3 vierteljährlich einen Pflegeeinsatz durch eine von den Pflegekassen zugelassene Pflegeeinrichtung abzurufen.
Die Leistungen werden von Ihrem Hausarzt verordnet und die Krankenkasse übernimmt die Kosten
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Kann vom Hausarzt verordnet werden. Die Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse, z. B. nach einem Unfall oder in der Schwangerschaft
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Wir richten uns nach Ihren Wünschen.
Sofern ein pflegender Angehöriger verhindert ist, z. B. Urlaub oder Krankheit übernimmt Ihre Pflegekasse stundenweise oder für max. 4 Wochen pro Jahr die Kosten für eine Ersatzpflegekraft bis zu einer Höhe von 1.612,- € pro Jahr.